Die künstlerische Nachwuchsförderung der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH) wendet sich an Absolvent*innen von Universitäten, Hochschulen oder Berufsausbildungszentren. Ein Bezug zur Stadtentwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe innerhalb der künstlerischen Arbeit, findet hierbei besondere Beachtung, ist aber nicht zwingend notwendig.

Auf das Atelierstipendium können sich die Absolvent*innen jedes Jahr vom 01. Dezember bis 15. Januar des Folgejahres bewerben. Die Förderung beinhaltet das befristete Bereitstellen eines Arbeitsraums und zusätzlicher finanzieller Mittel für die Beschaffung von Material. 

  • Für einen Zeitraum von fünf Monaten bekommen die Teilnehmenden kostenfrei ein Atelier zur Verfügung gestellt.
  • Die Zeiträume sind vom 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres und vom 1. Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres.
  • Zudem erhalten die Teilnehmenden durch die GSE gGmbH eine finanzielle Unterstützung von maximal 2.000,00 Euro für Materialkosten.
  • Die seit 2022 ausgewählten Künstler*innen sind unter Kunst- & Kulturförderung aufgeführt.
  • Die Förderung richtet sich an Absolvent*innen von Institutionen aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie und Film.
  • Es sind Bewerbungen von Einzelpersonen, als auch Gruppen zugelassen. Jede Person muss dabei die genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Teilnehmenden dürfen nicht mehr an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert oder an einem Berufsausbildungszentrum eingeschrieben sein. 
  • Zum Beginn des Förderzeitraums darf der letzte Abschluss maximal drei Jahre zurück liegen. Das Alter der Bewerbenden spielt keine Rolle.
  • Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn bereits eine Förderung aus öffentlichen Mitteln, von privaten Einrichtungen oder ein Stipendium in Anspruch genommen wird.
  • Die, durch die zur Verfügung gestellte Räumlichkeit und finanziellen Mitteln, entstandenen Arbeiten sind zum Ende der Projektzeit der GSE gGmbH (inkl. Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit) sowie ggf. Dritten in Form eines Open Atelier Tages und einer Dokumentation zu präsentieren.
  • Die Ausstellung muss bei der GSE gGmbH angemeldet und durch die Teilnehmenden selbstständig organisiert werden.

Alle zu beachtenden Informationen entnehmen Sie bitte diesem PDF (Stand: 30.10.2024).

  • Ausgewählt werden pro Jahr zwei Bewerbungen für die Zeiträume vom:
    • 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres
    • 1. Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres
  • Bewerben können sich Personen(-gruppen) im Zeitraum vom 1. Dezember (0:00 Uhr) bis 15. Januar (24:00 Uhr). 
  • Die Bewerbung muss digital über das unten stehende Formular oder unter Angabe aller im Formular abgefragten Informationen per Mail an kunstfoerderung@gseggmbh.de eingereicht werden.
  • Das Portfolio sowie mögliche weitere Anhänge sollten dabei nur im Hochformat abgegeben und die Beispielarbeiten auf maximal 3 Projekte beschränkt werden.
  • Nur die ersten vollständig und fristgerecht eingereichten fünfzig Bewerbungen können berücksichtigt werden. Ist diese Zahl erreicht, wird darüber hier, auf der Homepage der GSE gGmbH, informiert.
  • Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
  • Die Mitgliederinnen des Auswahlgremiums in 2023 waren Karø Goldt, Marlene Burz und Frauke Witzler (GSE). In 2024 wurde das Auswahlgremium zusätzlich durch Tilman Günther für die Stiftung SPI und Franka Franzen für die GSE unterstützt.
  • Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Mitteilung.
  • Die Entscheidung wird den Kandidat*innen in der Regel per E-Mail mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
  • Fragen können über kunstfoerderung@gseggmbh.de gestellt werden.

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