Die künstlerische Nachwuchsförderung der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH) wendet sich an Absolvent*innen von Universitäten, Hochschulen oder Berufsausbildungszentren in Berlin und Brandenburg, die ihre künstlerische Arbeit in Bezug zur Stadtentwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe positionieren wollen. 

Auf die Förderung können sich die Absolvent*innen jedes Jahr vom 01. Dezember bis 15. Januar des Folgejahres bewerben. Die Förderung beinhaltet das befristete Bereitstellen eines Arbeitsraums und zusätzlicher finanzieller Mittel für die Beschaffung von Material. 

Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte dabei außerkünstlerische Fragestellungen behandeln, die sich mit den Themenfeldern soziale Stadtentwicklung, Gemeinwesenarbeit oder Kinder- und Jugendhilfe in Berlin auseinandersetzen.

  • Für einen Zeitraum von fünf Monaten bekommen die Teilnehmenden kostenfrei ein Atelier zur Verfügung gestellt.
  • Die Zeiträume sind vom 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres und vom 1. Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres.
  • Zudem erhalten die Teilnehmenden durch die GSE gGmbH eine finanzielle Unterstützung von maximal 2.000,00 Euro für Materialkosten.
  • Die seit 2022 ausgewählten Künstler*innen sind unter Kunst- & Kulturförderung aufgeführt.
  • Die Förderung richtet sich an Absolvent*innen von Institutionen in Berlin und Brandenburg aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie und Film.
  • Es sind Bewerbungen von Einzelpersonen, als auch Gruppen zugelassen. Jede Person muss dabei die genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Teilnehmenden dürfen nicht mehr an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert oder an einem Berufsausbildungszentrum eingeschrieben sein. 
  • Zum Beginn des Förderzeitraums darf der letzte Abschluss maximal drei Jahre zurück liegen. Das Alter der Bewerbenden spielt keine Rolle.
  • Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn bereits eine Förderung aus öffentlichen Mitteln, von privaten Einrichtungen oder ein Stipendium in Anspruch genommen wird.
  • Die, durch die zur Verfügung gestellte Räumlichkeit und finanziellen Mitteln, entstandenen Arbeiten sind zum Ende der Projektzeit der GSE gGmbH, den Gremiumsmitglieder*innen und wenn gewünscht externen Personen, in Form einer Ausstellung, Dokumentation, Publikation oder digitalen Ausarbeitung zu präsentieren. 

Alle zu beachtenden Informationen entnehmen Sie bitte diesem PDF (128 Kb, Stand: 24.11.2022).

  • Ausgewählt werden pro Jahr zwei Bewerbungen für die Zeiträume vom:
    • 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres
    • 1. Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres
  • Bewerben können sich Personen(-gruppen) im Zeitraum vom 1. Dezember (0:00 Uhr) bis 15. Januar (24:00 Uhr). 
  • Die Bewerbung muss digital über das unten stehende Formular oder unter Angabe aller im Formular abgefragten Informationen per Mail an kunstfoerderung@gseggmbh.de eingereicht werden.
  • Nur die ersten vollständig und fristgerecht eingereichten hundert Bewerbungen können berücksichtigt werden. Ist diese Zahl erreicht, wird darüber hier, auf der Homepage der GSE gGmbH, informiert.
  • Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
  • Die Mitgliederinnen des Auswahlgremiums sind Karø Goldt, Marlene Burz und Frauke Witzler (2023).
  • Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Mitteilung.
  • Die Entscheidung wird den Kandidat*innen in der Regel per E-Mail mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
  • Fragen können über kunstfoerderung@gseggmbh.de gestellt werden.

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