Der bauliche Zustand des Hinterhauses, in dem sich zehn Kleinwohnungen mit Außentoiletten befanden, war durchweg als schlecht zu bezeichnen. Die Beheizung der Wohnungen erfolgte über Allesbrenner und Kachelöfen, Schwachpunkte waren die Holzbalkendecken und die Sanitär- und Elektroinstallation. Da die Instandhaltung des Gebäudes aufgrund des Schadensbildes allein aus den Mieteinnahmen nicht zu bewerkstelligen war, wurde Ende 1994 ein Fördervertrag abgeschlossen, der Mittel in Höhe von ca. 1,2 Mio. DM vorsah. In das Bauvorhaben waren die Mieter entsprechend dem vom SPI entwickelten Treuhandmodell mit einem Mietermodernisierungsantrag und eigenen Selbsthilfeleistungen eingebunden.

Da mit dem Bezirk Tiergarten wegen der knappen Haushaltsmittel kein Ordnungsmaßnahmevertrag zustande kam, musste der treuhänderische Sanierungsträger Ausnahme und Regel bei der Stiftung SPI Berlin die Umsetzung und Finanzierung der Umzüge aus eigenen Mitteln bestreiten. Dies gelang nur durch die Umsetzung der Mieter in SPI-eigene Wohnungen und durch die Mietübernahme in Fremdwohnungen. Hierbei hat die Mieterberatungsgesellschaft ASUM das SPI durch den Nachweis entsprechender Wohnungen tatkräftig unterstützt.

Das Bauvorhaben wurde im April 1996 begonnen und im Juni 1997 erfolgreich abgeschlossen.

Das Gebäude befindet sich seit dem 19.07.2010 im Treuhandvermögen der GSE.