Das Fördermittelmanagement der GSE gGmbH umfasst die Beratung von Zuwendungsempfängern bei der Beantragung, Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln, die Erstellung von Prüfvermerken (z. B. für die Mittelverwendung), die Vor-Ort-Überprüfungen bei den Zuwendungsempfängern und die baufachliche Prüfung von Zuwendungsanträgen und -projekten.

Förderprogramm
„Auf die Plätze, Kitas, los!“

Das Land Berlin vergibt im Rahmen des Förderprogramms „Auf die Plätze, Kitas, los!“ Mittel in Form von Zuwendungen für Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung. Mit diesem Kitaausbauprogramm verfolgt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Ziel, ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Betreuungsangebot für alle Familien Berlins zu ermöglichen.

Die GSE gGmbH unterstützt die Senatsverwaltung insbesondere bei der Beratung und Betreuung der Träger bei der Antragstellung und Durchführung sowie bei der ordnungsgemäßen Abrechnung der eingesetzten Fördermittel.

Das Programm umfasst zwei wichtige Säulen: 1. die Starthilfe und 2. die Baulichen Maßnahmen. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin und den für die Umsetzung des Programms wichtigen Vorschriften, insbesondere der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften.

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung unter diesem Link oder bei den Mitarbeiterinnen der

GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH
Geschäftsstelle „Kitaausbauprogramm“
Stargarder Straße 8, 10437 Berlin
E-Mail: kitaausbauprogramm@gseggmbh.de
Telefon: +49 30 46 79 93 – 70


Förderung zur Verbesserung
der Berliner Schulinfrastruktur
für Schulen in freier Trägerschaft


Berliner Ersatzschulträger, die auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, sowie die Stiftungen des öffentlichen Rechts Lette Verein Berlin und Pestalozzi‐Fröbel‐Haus konnten für die unter deren Trägerschaft geführten und genehmigten Ersatzschulen bis zum 31.12.2021 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur beantragen. Die Mittel dafür wurden vom Bund mit einem Anteil vom Land Berlin aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm (KInvFG2‐FRI‐SifT) bereitgestellt.

Es konnten Fördermittel für Sanierungen, Umbauten, Erweiterungen und bei Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips in Ausnahmefällen auch für den Ersatzbau beantragt werden. Die Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Zahlreiche Schulträger erhielten auf diesem Wege Zuwendungen und können so notwendige Maßnahmenbewerkstelligen und die infrastrukturellen Standards an ihren Schulen teilweise erheblich verbessern.

Die GSE gGmbH ist diesbezüglich im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit Januar 2020 im Wesentlichen für die Prüfung der Antragsunterlagen bis zur Verwendungsnachweisprüfung – auch in baufachlicher und fachtechnischer Hinsicht – als externer Dienstleister tätig.

GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH
Geschäftsstelle „Programm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“
Stargarder Str. 8, 10437 Berlin
E‐Mail: schulfoerderprogramm@gseggmbh.de
Telefon: +49 30 46 79 93 ‐ 70