Die künstlerische Nachwuchsförderung durch die GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH

Die künstlerische Nachwuchsförderung der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH) wendet sich an Absolvent*innen von Universitäten, Hochschulen oder Berufsausbildungszentren. Ein Bezug zur Stadtentwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe innerhalb der künstlerischen Arbeit, findet hierbei besondere Beachtung, ist aber nicht zwingend notwendig.

Auf das Atelierstipendium können sich die Absolvent*innen jedes Jahr vom 01. Dezember bis 15. Januar des Folgejahres bewerben. Die Förderung beinhaltet das befristete Bereitstellen eines Arbeitsraums und zusätzlicher finanzieller Mittel für die Beschaffung von Material. 

  • Für einen Zeitraum von fünf Monaten bekommen die Teilnehmenden kostenfrei ein Atelier mit der Größe von ca. 23 m² (aktuell in Alt-Moabit/Mitte) zur Verfügung gestellt. 
  • Die Zeiträume sind:
    • 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres
    • 1. Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres
  • Für die Nutzung des Ateliers wird ein gewerblicher Mietvertrag zwischen Künstler*in und der GSE gGmbH unterschrieben, der im Vorfeld durch den Eigentümer zu genehmigen ist. Das Atelier ist nicht für Wohnzwecke nutzbar.
  • Zudem erhalten die Teilnehmenden durch die GSE gGmbH eine finanzielle Unterstützung von maximal 2.000,00 Euro für Materialkosten. Die Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden.
  • Die seit 2022 ausgewählten Künstler*innen sind unter Kunst- & Kulturförderung aufgeführt.

  • Die Förderung richtet sich an Absolvent*innen von Institutionen aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie und Film.
  • Es sind Bewerbungen von Einzelpersonen, als auch Gruppen zugelassen. Jede Person muss dabei die genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Teilnehmenden dürfen nicht mehr an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert oder an einem Berufsausbildungszentrum eingeschrieben sein. 
  • Der Lebensmittelpunkt sollte im Raum Berlin liegen, um eine regelmäßige Nutzung der Eisdiele gewährleisten zu können.
  • Zum Beginn des Förderzeitraums darf der letzte Abschluss maximal drei Jahre zurück liegen. Das Alter der Bewerbenden spielt keine Rolle.
  • Die Aufnahme bzw. Fortsetzung eines Studiums, auch im Rahmen eines Meisterstudienganges oder in einer künstlerischen Meisterklasse ist während der Förderungszeit ausgeschlossen.
  • Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn bereits eine Förderung aus öffentlichen Mitteln, von privaten Einrichtungen oder ein Stipendium in Anspruch genommen wird.
  • Die Teilnehmenden dürfen während des Zeitraums beschäftigt sein, dies sollte aber 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, um eine produktive Nutzung des Ateliers garantieren zu können.
  • Die, durch die zur Verfügung gestellte Räumlichkeit und finanziellen Mitteln, entstandenen Arbeiten sind zum Ende der Projektzeit der GSE gGmbH (inkl. Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit) sowie ggf. Dritten in Form eines Open Atelier Tages und einer Dokumentation zu präsentieren. 
  • Die Ausstellung muss bei der GSE gGmbH angemeldet und durch die Teilnehmenden selbstständig organisiert werden. 

Alle zu beachtenden Informationen entnehmen Sie bitte diesem PDF (Stand: 27.11.2024).

  • Ausgewählt werden pro Jahr zwei Bewerbungen für die Zeiträume vom:
    • 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres
    • 1. Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres
  • Bewerben können sich Personen(-gruppen) im Zeitraum vom 1. Dezember (0:00 Uhr) bis 15. Januar (24:00 Uhr). 
  • Die Bewerbung muss digital unter Angabe nachfolgender Informationen und Dokumente per Mail an kunstfoerderung@gseggmbh.de eingereicht werden:
    • Vor- & Nachname
    • Adresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl & Ort
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
    • Angabe des Abschlusses/ der Abschlüsse
    • Gruppen- oder Einzelarbeit?
    • Gewünschter Förderungszeitraum: 1. April bis zum 31. August des aktuellen Jahres oder Oktober des aktuellen Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres?
    • Themenbezug: Soziale Stadtentwicklung in Berlin, Gemeinwesenarbeit in Berlin oder Kinder- und Jugendhilfe in Berlin?
    • Beschreibung/Konzept des angedachten Projekts
    • Exmatrikulationsbestätigung(en)
    • Beispielarbeiten
    • Kurzer Lebenslauf (aller Bewerber*innen) mit Angaben zum Bildungswerdegang
  • Das Portfolio sowie mögliche weitere Anhänge sollten dabei nur im Hochformat abgegeben und die Beispielarbeiten auf maximal 3 Projekte beschränkt werden.
  • Nur die ersten vollständig und fristgerecht eingereichten fünfzig Bewerbungen können berücksichtigt werden. Ist diese Zahl erreicht, wird darüber hier, auf der Homepage der GSE gGmbH, informiert.
  • Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
  • Die Mitglieder*innen des Auswahlgremiums in 2023 und 2024 waren Karø Goldt, Marlene Burz und Tilman Günther und Franka Franzen sowie Frauke Witzler für die GSE gGmbH. Für die Auswahl 2025 wird das Gremium wird das Gremium gleichbleibend besetzt.
  • Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Mitteilung.
  • Die Entscheidung wird den Kandidat*innen in der Regel per E-Mail mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
  • Fragen können über kunstfoerderung@gseggmbh.de gestellt werden.