Lehrter Straße 26a, 26b, 27-30, 36, 37 & 38
Zu Beginn der 90er Jahre zeichnete sich der Bereich der Lehrter Straße zwischen der Perleberger Brücke und Kruppstraße durch große Brachflächen und verwahrloste Altbauten aus. Mittlerweile ist das Gelände mit Neubauwohnungen bebaut, fast alle Altbauten sind saniert, einige Geschäfte sind neu angesiedelt und beleben die Straße nicht nur tagsüber. Es ist vieles getan worden, um Missstände zu beseitigen und das Gebiet in ein ansehnliches Quartier mit neuen Perspektiven zu verwandeln.
Die Vorgeschichte des Quartiers Lehrter Straße war jahrelang gekennzeichnet durch Planungsbefangenheit der übergeordneten Verkehrsplanung, die hier die Verlängerung der Stadtautobahn vorsah. Die Gebäude befanden sich überwiegend in desolatem Zustand, die Wohnungen waren zum Teil so stark überbelegt, dass hier von verdeckter Obdachlosigkeit gesprochen werden konnte.
Wie in Gebieten üblich, deren Gebäude zum Abriss bestimmt sind, kam es zu der bekannten „Restnutzung“ durch Mieter*innen mit Migrationshintergrund mit relativ geringem Einkommen oder staatlicher Unterstützung, durch Studierende sowie andere Mieter*innen meist ohne eigenes Einkommen.
Im Oktober 1989 beschloss der Bezirk Tiergarten, die Grundstücke Lehrter Straße 26 A bis 30 und 35 bis 38, die sich im Besitz des Landes Berlin befanden und vom Bezirksamt Tiergarten verwaltet und bewirtschaftet wurden, an den treuhänderischen Sanierungsträger der Stiftung SPI zu übertragen. Dies erfolgte im Juli 1991. Ein Sonderprojekt stellt hier die Lehrter Straße 35 dar, die im Gegensatz zu den anderen Häusern nicht zu Wohnzwecken, sondern als „soziokulturelles Zentrum“ vom Verein Kulturfabrik Lehrter Straße 35 e.V. genutzt wurde und noch wird.
Unter der Regie eines Entwicklungsträgers wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, der die gesamten Brachflächen im nördlichen Bereich der Lehrter Straße einbezog, die neu bebaut werden sollten.
Auf der Grundlage des Treuhandmodells wurden mit dem Bezirksamt Tiergarten als Treugeber der Grundstücke und der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen folgende wohnungspolitische Zielsetzungen vereinbart:
- Erhalt und Sanierung der vorhandenen Altbausubstanz
- Verbleib der Mieter*innen in ihren Häusern
- Verbesserung der Infrastruktur
- Einbindung der Mieter*innen in die Planungsprozesse und die Bautätigkeit
- Übernahme von baulichen Selbsthilfeleistungen in den Wohnungen und Außenanlagen durch Mieter*innen
- Beschäftigung und Qualifizierung von Teilnehmer*innen an Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen als Haushandwerker*innen und Hausbetreuer*innen bei Instandhaltung und Verwaltung des Hauses
- Mieter*innen als Existenzgründer in den wiederbelebten Erdgeschoss-Zonen der Häuser
- Bildung und Aktivierung von Mieter*innenvertretungen
Nach Übertragung der Grundstücke konnte mit der Umsetzung des vom SPI entwickelten Treuhandmodells begonnen werden, das vorsah, im Rahmen einer intensiven Betroffenenbeteiligung und der Aktivierung der Mitwirkungsbereitschaft der Mieter*innen preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen und für Selbsthilfegruppen bzw. Initiativen zu schaffen und zu unterhalten.
Zuvorderst wurde die sofortige Beseitigung der gravierendsten Mängel vor allem im Sinne von Gefahrenabwehr und die Grundinstandsetzung von leerstehenden oder auch bewohnten Wohnungen in Angriff genommen. Darüber hinaus wurden die Mieter*innen vor, während und nach der geplanten Sanierung informiert und betreut.
Parallel dazu boten wir, die mit der Verwaltung der Treuhandgrundstücke beauftragte Tochtergesellschaft des SPI, die gemeinnützige Gesellschaft für StadtEntwicklung (GSE), eine Beschäftigung und berufliche Qualifizierung im Bereich der Hausverwaltung an. Arbeits- und erwerbslose Mieter*innen wurden im Rahmen von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogrammen bei der Instandsetzung und Verbesserung ihrer Wohnung, ihres Hauses und des Wohnumfeldes eingesetzt. Die GSE beschäftigte zur Betreuung der Häuser Mitarbeiter*innen, die aus Mitteln des Arbeitsförderungsgesetzes bezahlt und direkt im Vorortbüro als Haushandwerker*innen oder Hauswärt*innen eingesetzt wurden.
Neben den Verwaltungskostenpauschalen entstanden beim Einsatz von ABM-Beschäftigten in der Regel keine Lohnkosten, nur der Materialeinsatz musste finanziert werden. Durch den Einsatz dieser Mittel konnten deutlich mehr Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt sowie die Ertragssituation der Häuser deutlich verbessert werden.
In den Jahren 1993 bis 1999 wurden die sechs Wohnhäuser Lehrter Straße 26a bis 30 und 36 bis 38 mit öffentlichen Mitteln modernisiert und instandgesetzt. Der Großteil der Mieter*innen konnte in die alten Wohnungen zurückkehren. Dank öffentlicher Förderung und Eigenleistung der Mieter*innen konnten die Mieten in einem sozialverträglichen Rahmen gehalten werden.
Einigen Mieter*innen gelang es, sich mit Unterstützung der Stiftung SPI in den wiederbelebten Erdgeschoss-Zonen der Häuser eine neue Existenz aufzubauen (Änderungsschneiderei, Lebensmittelladen, Gaststätte, Eiscafé, Design-Büro, Kita etc.) und so in ihrer Wohnungsnähe Waren des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen anzubieten.
Es lässt sich feststellen, dass die große Zufriedenheit der Wohnungsmieter*innen und die damit verbundene geringe Fluktuation im Wesentlichen auf den niedrigen Mietpreis und den hohen Standard der Wohnungen zurückzuführen ist (Zentralheizung und Warmwasserbereitung, gute Belichtung und Besonnung, der Situation der*des Mieter*in angepasste Wohnungen und Wohnungsgrößen, große Freiflächen). Mieterstrukturen und Verbindungen untereinander, die sich über Jahre entwickelt haben, wirken bis heute stabilisierend und führen zu erhöhter Akzeptanz. Besondere Aufmerksamkeit musste und muss weiterhin auf die Belegung der Wohnungen gelegt werden, um diese stabilisierende Funktion zu erhalten.
Die Gebäude wurden am 19.07.2010 in das Treuhandvermögen der GSE übertragen.