Das Grundstück, das dem treuhänderischen Sanierungsträger Ausnahme und Regel bei der Stiftung SPI Berlin im Jahre 1990 zum Zwecke der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes ins Treuhandvermögen übertragen wurde, ist mit einem fünfgeschossigen Vorderhaus bebaut. Aufgrund des schlechten Bauzustandes wurden bereits wenige Monate nach Übernahme umfangreiche Reparaturmaßnahmen zur Substanzsicherung in den Bereichen Dach, Fenster und Türen durchgeführt.

Die Mehrzahl der Bewohner des Hauses ist den einkommensschwachen Schichten zuzurechnen. Für alle Mieter des Hauses (Ausländeranteil ca. 50 %) war eine sozial verträgliche Mietpreisgestaltung unabdingbare Voraussetzung für das weitere Verbleiben in den angestammten Wohnungen. Dies wurde dadurch erreicht, dass die Mieter im wesentlichen Maler- und Tapezier-, aber auch andere Arbeiten in ihren Wohnungen entsprechend einer Modernisierungsvereinbarung mit dem SPI in Selbsthilfe ausführten. Dadurch konnte eine Mietsteigerung in Form der Modernisierungsumlage verhindert werden.

Um der damals besonders hohen Nachfrage nach günstigem Wohnraum für obdachlose Personen nachzukommen, wurden dem Sozialamt Wedding, das sich mit einem Zuschuss an den nicht geförderten Maßnahmen beteiligte, zwei Wohnungen zur Verfügung gestellt. Das gesamte Gebäude ist seit Mai 1995 komplett vermietet und bewohnt. 

Seit dem 20.09.2000 befindet sich das Gebäude im Treuhandvermögen der GSE.