Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz

Die GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH) nimmt Regel- oder Rechtsverstöße sehr ernst und bearbeitet diese professionell. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.

Mit dem von uns vereinbarten Hinweisgebersystem kann sich jeder Mitarbeitende und jede externe Person, auch Kundinnen, die mit uns als Organisation in beruflichen Tätigkeiten in Beziehung steht oder die im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf sichere und vertrauliche Weise an unsere interne Meldestelle richten.

Die interne Meldestelle arbeitet unkompliziert und vertraulich:

die Pflichten, Aufgaben und Rechte nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernimmt für die GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH) als Ombudsperson:
Herr Professor Dr. Julius Reiter (Mayr Reiter Hinweisgeberschutz GbR), Columbiadamm 29, 10965 Berlin

Kontaktmöglichkeiten
Website: www.ihr-hinweis.de
Telefon: +49 30 69 80 90 30
E-Mail: reiter@ihr-hinweis.de

Haben Sie einen Hinweis (auch anonym) zu Regel- und Rechtsverstößen?

  • Straftaten, aus dem wirtschaftlichen Bereich: Korruption, Betrug, Untreue, Brüche des Wettbewerbsstrafrechts
  • weiterhin Straftaten aus den Bereichen Arbeitsschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte (z.B. sexuelle Übergriffe, Diskriminierung)
  • arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen, die zu einer fristlosen Kündigung führen könnten
  • persönliche Verfehlungen

Der Verfahrensablauf

  1. Hinweise auf potentielle oder tatsächliche Verstöße können Sie elektronisch über das Hinweisgebersystem oder auch auf anderen Wegen z. B. per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an unsere Ombudsperson übermitteln. Das Verfahren ist (grundsätzlich) vertraulich. (Hinweise können anonym abgegeben werden. Sie sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Soweit Sie Angaben zu Ihrer Identität machen, werden diese vertraulich behandelt.)
  2. Eingegangene Hinweise werden von der Ombudsstelle unter Wahrung des Datenschutzes sorgfältig geprüft.
  3. Es nimmt die Ombudsperson bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
  4. Die Ombudsstelle bewertet die Verstöße auf ihre Stichhaltigkeit und die Anwendbarkeit auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Danach erfolgt eine erste rechtliche Beurteilung an die GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH bzw. anwaltliche Handlungsempfehlung.

Grundsätzliches Vertrauensverfahren der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH

  • Bei Verdacht auf einen Verstoß können sich Mitarbeitende oder externe Personen / Kund*innen selbstverständlich auch an alle Führungs- oder Leitungskräfte der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH wenden.
  • Stellen Leitungs- bzw. Führungskräfte oder interne Vertrauensperson(en) der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH einen Regel- bzw. Rechtsverstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz fest, werden die Informationen/ bzw. die Daten zum Verstoß direkt zur Prüfung an die Ombudsstelle geleitet.